Nach der ersten Stellungnahme von Herrn Völkl werde ich die Anfechtungsklage hier veröffentlichen damit die Mitglieder Einsehen können was ich Herrn Völkl vorwerfe und beweisen werde. Für unseren Verein ist dieses Mitglied eine Beleidigung denn seine einzige Fähigkeit besteht darin unbequeme Mitglieder zu denunnzieren. Endscheid für eien Mitgliedschaft ist aber nicht die Vergangenheit sondern das was ein Mitglied für unseren Verein bereit ist zu tun.
Bau der Freizeitanlage bei meinen Sohn mit Schwimmbad, zwei Terrassen und Hütte.
Folgende Verfahren sind beim Amtsgericht Frankfurt anhänig und können dort zu gegebener Zeit unter dem Aktenzeichen eingesehen werden.
32 C 38/21 (18) AG Frankfurt Anfechtungsklage Streitwert 10.500 € Gerichtskosten 801,00 €
29 C 50/21 (21) AG Frankfurt Streitwert 500 € Gerichtskosten 52,50 € unter Vorbehalt bezahlt
Präsident AG Ffm Dienstaufsichtsbeschwerde Aktenzeichen 313 cE - 1.11/20
AG Frankfurt -Registergericht- Befangenheitsantrag Aktenzeichen VR 9646 Fall: 16
Radrundfahrt Müritz 88km/Pause im Nationalpark
Zu 1:
Ist weiter nichts vorzutragen.
Zu 2:
Dieser Anmeldung sind nicht beigefügt: Die Einladung der Mitgliederversammlung und die Anwesenheitsliste.
Anmerkung:
Bei früheren Anmeldungen wurden nur die Wahlen dokumentiert. Das bedeutet, dass die Wahlen korrekt beurkundet und die beigefügten Dokumente schriftliche Lügen sind und für ein Ermittlungsverfahren nicht ausreichen. Diesmal wurden alle Dokumenten beurkundet, was nun zur Folge hat, dass keine schriftlichen Lügen vorliegen sondern Falschbeurkundung. Selbstverständlich habe ich dazu die Staatsanwaltschaft Frankfurt beauftragt zu ermitteln da der Tatort das Amtsgerecht -Registergericht- Frankfurt ist.
Anmerkung:
Eine Anwesenheitsliste muss ausgelegt werden. Die Mitglieder bestätigen mit der Unterschrift die Anwesenheit und Anzahl der Stimmen. Es lag keine aus. Diese habe ich vom Registergericht eingefordert und erhalten. Mit zwei Zeugenaussagen habe ich bewiesen, dass auf dieser Anwesenheitsliste 2 Mitglieder fehlen (Zeugen) und 2 Mitglieder eingefügt sind, die nicht anwesend waren. Demnach eine manipulierte Mitgliederliste. Das Registergericht findet es noch nicht einmal für nötig dies aufzuklären.
Ein Fall für die StA Ffm.
Zu 3:
1. Begrüßung durch den Notvorstand.
Anwesend 19 stimmberechtigte Mitglieder.
2. Wahl des Protokollführers
Gewählt wird Prof. Dr. Karin Kaiser mit 15 ja Stimmen. Nein und Enth. ? Wo sind die 4 fehlenden Stimmen?
3. Kurzvorstellung der Kandidaten für die Wahl des Vorstandes.
Die Frage stellt sich nun wer ist Wahlleiter und wer hat die Bestimmungen zur Wahl festgelegt? Befugt dazu ist nur ein Wahlleiter der in der Mitgliederversammlung gewählt wird! Während sich sich 5 Kandidaten vorstellen und befragt werden fällt auf, dass Herr Werner H. die Versammlung unbefugt leitet.
4. Wahl des Wahlausschusses
Thomas R. und Ingrid S. werden mit 15 ja-Stimmen gewählt.Wer nun glaubt, dass eine Wahlleiterfunktion vorliegt, muss ich enttäuschen, es handelte sich lediglich um die Personen die gewählt wurden um die Stimmzettel einzusammeln. Was fällt noch auf? Wer hat denn die Stimmzettel eingesammelt zur Wahl der Protokollführerin? Bemerkenswert ist auch die Tatsache das Thomas R. kein Mitglied ist. Die Rechtspflegerin habe ich beauftragt dies zu klären. Eine Antwort steht seit Okt. 2020 aus.
5. Wahl des Vorsitzenden
Das Ergebnis: Völkl 6 Stimmen; Kern 5 Stimmen; Schuchardt 4 Stimmen, Baum 1 Stimme; Pfeifer 1 Stimme = ergibt 17 gezählte Stimmen. Wo sind die fehlenden 2 Stimmzettel? Dieses Protokoll trägt eine manipulierte Unterschrift. Die Protokollführerin habe ich mehrfach aufgefordert sich dazu äußern. Bis heute keine Antwort! Eine Stichwahl zwischen Völkl und Kern ist nicht erfolgt. Daher haben wir es mit einer verrbotenen Blockwahl zu tun, die bereits zur Nichteintragung der Wahlen 2019 führte, dort aber durch eine schriftliche Lüge. Was tut die Rechtspflegerin? Nichts!
Er nimmt die Wahl an. Eigentlich müsste es lauten: Der Wahlleiter fragt Herrn Völkl, ob er die Wahl annimmt. In dem beurkundeten Teil (Bl.212 der Akte) wird noch eine ungültige Stimme dazugeschrieben und nun sind 18 Stimmen aufgeführt, eine zweite Version. Dieses Protokoll ist mit "Kaiser" unterschrieben, nun haben wir zwei unterschiedlichwe Unterschriften "Kaiser". Eine geforderte Klärung durch die Rechtspflegerin ist nicht erfolgt.
6. Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden
Kandidaturen: Baum, Heinzl, Kern, Schuchardt, Pfeiffer
Ergebnis: Heinzl 7 Stimmen, Schuchardt 7 Stimmen, Kern 3 Stimmen, Pfeiffer 1 Stimme, Baum 1 Stimme bei 19 abgegebenen Stimmen
Stichwahl Heinzl/Schuchardt. Ich stand 3m vom Zähltisch entfernt auf dem alle Stimmzettel lagen, vom 1. Wahlgang und der Stichwahl und hörte die Worte jetzt passt´s.
Das Ergebnis: Heinzl 10 Stimmen, Schuchardt 9 Stimmen.
Er nimmt die Wahl an.
Herr Heinzl hat Mitgliedern den Zutritt zur Versammlung verweigert, er störte ständig den Fortgang der Wahlen durch eigene Vorträge. Dem Gesetz der Logik folgend hat er niemals 10 Stimmen. Meiner Anfechtungsklage wird sowieso zur Annullierung führen.
Zu 4 Beurkundung
In diesem beurkundeten Protokoll sind Angaben und Darstellungen die eine Täuschung sind und nicht der Wahrheit entsprechen, demzufolge haben wir es hier nicht mit schriftlichen Lügen zu tun, da alle Unterlagen beurkundet wurden. Die Staatsanwaltschaft habe ich gebeten wegen Urkundenfälschung zu ermitteln.
Zu 5 eMail
Dieses Dokument ist eine E-Mail die besagt das "Störenfriede" in der Versammlung auftreten werden und empfohlen wird diese aufzuzeichen. Leider war der einzige Störenfried der nun gewählte 2. Vorsitzende. Ein solch lächerliches Dokument einzureichen diente nur dem Zweck der Rechtspflegerin etwas vorzutäuschen was zu keinem Zeitpunkt statt fand. Das typische Tramp´sche Verhalten des Dr. Völkl.
Zu 6 Schreiben von dem "1. Vorsitzenden"
Sehr geehrte Frau Schollmeyer,
am 29.08.2020 fand die Mitgliederversammlung des VGR zur Wahl des neuen Vorstandes statt. Wegen der intensiven Diskussion mit einem Teil der Mitglieder hat sich die Versammlung länger als geplant hingezogen. Wir konnten in der Zeit, in der wir den Saal zur Verfügung hatten, nur die Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters durchführen und mussten an der Stelle die Versammlung unterbrechen. Wir werden die Versammlung kurzfristig fortsetzen. Das Protokoll der bisherigen Versammlung habe ich beigefügt. Wir sind nun wieder handlungsfähig. Sobald das Dokument beurkundet wurde, werde ich die Urkunde zwecks Eintragung bei Ihnen einreichen. Ich beabsichtige, die Versammlung noch im September fortzusetzen.
Der Rechtspflegerin ist bekannt das ein Versammlungsleiter (Wahlleiter) gewählt werden muss der dieses Amt beibehält bis die Wahlen beendet sind. Im hiesigen Falle musste der Versammlungleiter die Genehmigung der Mitgliederversammlung einholen. Ebenfalls musste ein Beschluss erfolgen zur Fortsetzung der MV erfolgen. Es gibt aber nur die Bekundung des nichteingetragenen Vorsitzenden in seiner Selbstüberschätzung. Es folgt keine Handlung der Rechtspflegerin.
Anmerkung zum Versammlungsprotokoll der Mitgliederversammlung am 29.08.2020 von Dr. K.-P. Völkl als 1. Vorsitzender:
Der Grund für die Verzögerung im Vorfeld der Wahlen waren Disskussionen von verschiedenen Personen. Am Eingang kam es bei mehrerer Teilnehmern wie z.B. Herrn Baum und Herrn Schuchardt zu erheblicher und andauernder Unruhe, weil sie ohne Maske eintreten wollten - entgegen der Forderung der Hygienemaßnahmen der Gaststätte. Beide haben sich gewaltsam Zutritt verschafft.
In lang dauernden Erklärungen hat Herr Schuchardt die Mängel der Satzung und das Registergericht gerügt. Er wollte auch keine Wahl aller Vorstandsmitglieder akzeptieren, sondern nur die Wahl der ausgeschiedenen Positionen: Vorsitzender, Stellvertreter und Schriftführer/in.
Uns liegt eine Email vor aus der klar hervorgeht, dass die Versammlung gestört werden soll ( Anlage). Diese Störungen waren zeitintensiv. Daher musste die Versammlung nach 4 Stunden unterbrochen werden.
Damit übernehme ich die Verantwortwortung für meine Vorwürfe und bin bereit, im Falle rechtlicher Konsequenzen, die Beweisführung anzutreten mit vielen Dokumenten, die sich in meinem Besitz befinden. Als erstes habe ich alle 20 anwesenden Mitglieder über dieses Dokument informiert und gebeten sich zu äußern. 4 Mitglieder haben sich dazu schriftlich geäußert und diese Zeugen sind in meiner Anfechtungsklage benannt.
Die Protokollführerin, Frau Prof. Dr. Kaiser, habe ich mehrfach aufgefordert zu den falschen Angaben des Herrn Völkl und den zwei unterschiedlichen Unterschriften von ihr eine Stellungnahme abzugeben und warum diese Vorgänge nicht im eingereichten Sitzungsprotokoll festgehalten wurden. Bisher erfolglos. Es könnte von Vorteil sein, wenn viele der anwesenden Mitglieder die Protokollführerin anschreiben um eine Antwort zu erhalten.
Die Rechtspflegerin habe ich mit dieser Sachlage konfrontiert und eine Erklärung gefordert. Keine Antwort. In dem Verfahren wegen Befangenheit behauptet diese zu ihrer Rechtfertigung, dass alle meine Schreiben beantwortet sind. Zu berücksichtigen ist hier, dass jede Art von Aussage, mündlich oder schriftlich, an eidesstatt gewertet wird, bei einer vereidigten Amtsperson. Den Beweis zu erbringen, dass "viele" meiner Schreiben nicht beantwortet wurden ist eine meiner leichtesten Übungen.
Das eigentlich erschreckende an diesem "1. Vorsitzenden" ist sein "Tramp´sches Verhalten". Bei der Vielzahl seiner Behauptungen finden sich keine Beweise. Fordert man diese, erhält man keine Antwort. Auf seiner Hompepage ist eine neue Präsentation einzusehen: "Für Wahrheit & Gerechtigkeit". Dieser Titel ist, bezogen auf die Person des Dr. Völkl, eine Beleidigung unseres Vereins, denn wir stehen nicht für Lügen und Intrigen sondern für mehr Gerechtigkeit im Rechtssystem ein und das mit fairen und sauberen Mitteln. Ich konnte feststellen, dass er eine ganz besondere Art hat unbequeme Mitglieder zu diffamieren um diese "Auszuschalten". Dieses vereinsschädigende Verhalten werde ich mit Dokumenten belegen gegenüber den Mitgliedern und Antrag stellen auf einen Vereinsausschluss.
Über den weiteren Verlauf der Verfahren werde ich regelmäßig berichten.